Das Trump’sche “Rachegesetz” – Sondersteuer auf Kapitalerträge?

Section 899 – Droht ein stiller Kapitalzoll auf US-Vermögenswerte?

Die Aufmerksamkeit vieler Analysten richtet sich derzeit auf ein neues US-Gesetzesvorhaben, das unter dem klangvollen Namen Big Beautiful Bill (OBBB) durch das Repräsentantenhaus gewandert ist und nun zur Entscheidung im Senat liegt. In der öffentlichen Debatte dominiert vor allem ein Thema: die weiteren Staatsausgaben, die auf ein bereits jetzt historisch hohes Haushaltsdefizit aufgesattelt werden sollen. Doch das wirklich Spannende an diesem Gesetz verbirgt sich tiefer im Text – und wird von den meisten bislang kaum beachtet.

Ein unscheinbarer Paragraf mit Sprengkraft

Mitten im Dokument, versteckt in Section 899, steckt ein Passus, der das Potenzial hat, die Kapitalströme zwischen den USA und dem Rest der Welt nachhaltig zu verändern. Es geht um nichts Geringeres als eine Art Strafsteuer auf Kapital – gezielt gerichtet gegen ausländische Investoren, insbesondere aus Ländern, die den USA steuerlich nicht genehm sind. Manche nennen es bereits das „Trumpsche Rachegesetz“, was den Ton gut trifft.

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Konkret sieht Section 899 vor, dass passive Einkünfte wie Dividenden aus US-Vermögenswerten künftig mit einer Zusatzsteuer belegt werden können – allerdings nur dann, wenn sie aus Ländern stammen, die ihrerseits nach Ansicht der USA „unfaire Steuern“ auf amerikanische Unternehmen erheben. Dazu gehören etwa Digitalsteuern oder globale Mindeststeuersätze, wie sie in Europa, Kanada oder anderen Teilen der Welt diskutiert oder bereits umgesetzt wurden.

Wer ist betroffen – und wie?

Das US-Finanzministerium soll im Rahmen des Gesetzes eine Liste sogenannter Discriminatory Foreign Countries (DFC) führen. Es genügt, dass ein Land dort aufgeführt wird – und schon greift Section 899. Betroffen wären dann sämtliche Kapitalanleger aus diesen Staaten: Unternehmen, Fonds, Pensionskassen, Zentralbanken und Privatpersonen gleichermaßen.

Die Steuermechanik ist dabei klar definiert: Im Jahr nach Inkrafttreten soll ein Zuschlag von fünf Prozentpunkten auf den geltenden Steuersatz erhoben werden, anschließend erfolgt eine jährliche Erhöhung um weitere fünf Prozentpunkte – bis zu einem Maximum von 20 % über dem ursprünglichen Steuersatz. Voraussetzung ist, dass überhaupt ein Steuersatz besteht – ob laut nationalem Recht oder auf Basis eines Doppelbesteuerungsabkommens.

Kapital als geopolitische Waffe

Zwar sind US-Staatsanleihen und deren Kuponzahlungen in der aktuellen Fassung des Gesetzes noch ausgenommen – vermutlich, um diplomatische Großkrisen mit wichtigen Gläubigern wie Japan oder China zu vermeiden. Doch die Signalwirkung ist eindeutig: Die USA behalten sich künftig das Recht vor, ausländisches Kapital zu besteuern, wenn dessen Herkunftsstaat steuerlich gegen US-Interessen agiert.

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Das Kapital scheint jedoch bereits jetzt schon verstärkt nach alternativen Investitionsmöglichkeiten außerhalb der USA zu suchen. Besonders deutlich zeigt sich dieser Trend auch gerade bei den US-Staatsanleihen, die seit einiger Zeit unter abnehmender Nachfrage aus dem Ausland leiden. Investoren reagieren auf die sich verschärfende steuerliche Regulierung und geopolitische Unsicherheiten, indem sie ihre Portfolios diversifizieren und vermehrt in andere Märkte und Anlageklassen ausweichen. Dieser Kapitalabfluss signalisiert eine wachsende Skepsis gegenüber dem US-Finanzmarkt und könnte langfristig erhebliche Auswirkungen auf die Finanzierungskosten und Stabilität der US-Wirtschaft haben.

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Sollte Section 899 tatsächlich Realität werden, würde das einen Paradigmenwechsel markieren: Die bislang weitgehend offene Struktur des US-Kapitalmarkts würde durch ein System politisch gesteuerter Zugangskontrollen ersetzt. Kapital würde nicht mehr allein nach Rendite und Risiko bewertet – sondern zunehmend nach geopolitischer Herkunft.

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