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Option-Rookie
Hallo Thomas,
dieses Jahr habe ich den Fall, und zwar mit Ausbildungskosten.
ich beziehe mich auf die (tarifsteuerpflichtigen) Optionsgewinne und nicht auf pauschalbesteuerten Gewinne/Verluste bei Aktiengewinne
Um den Gewinn zu ermitteln nehme ich die EinkĂŒnfte-Glattstellungen-Werbungskosten.
Wobei ich als Werbungskosten alle direkt zuordbaren Kosten sehe wie Broker-GebĂŒhren sowie GebĂŒhren fĂŒr Options-Realtimekurse und und Optionsbezogene Ausbildungen. Alle indirekten Kosten wie Computer und Internet sind sicher möglich, aber hier ist sicher der Anteil sehr gering anzusetzen.
Ich denke aber das Du die richtige Idee zu den ansetzbaren Werbungskosten hast.
Im Formular E1KV heiĂt es:
“Auf sie [die EinkĂŒnfte] ist das Verbot des<br role=”presentation”>Abzuges von Werbungskosten (§ 20 Abs. 2) nicht anzuwenden und sie<br role=”presentation”>sind nicht in einen Verlustausgleich bei Vorliegen von Substanzverlusten<br role=”presentation”>(Punkt 1.3) einzubeziehen.Ich vermute die Werbungskosten mĂŒssen in einem vernĂŒnftigen VerhĂ€ltnis zum zu deklarierenden Gewinn stehen. Theoretisch kannst Du Dich aber arm rechnen. Ăber Saldenvergleiche von Meldungen (europĂ€ischer) Broker (mit Deiner Steuernummer) wĂŒrde dann das Finanzamt aber sicher eine Nachfrage stellen.
Die EinkĂŒnfte aus nicht verbrieften Derivaten werden Feld 857 deklariert. In diesem Feld werden alle sonstigen tarifsteuerpflichtigen EinkĂŒnfte eingetragen, d.h. in meinem Fall handelt es sich um eine Summe: P2P-Kredite + Optionsgewinne + Immo Nachrangdarlehen.
Ich weiĂ nicht was passiert, wenn man hier negative EinkĂŒnfte eintragen werden, ob das ĂŒberhaupt vorgesehen ist.
Das Finanzamt sieht jedenfalls nur eine Zahl in Feld 857.
Möglich, daà ein Kollege des Finanzamts auf die Idee kommt zu fragen, was dahinter steckt. Ich teile in so einem Fall mit, P2P-Kredite xEUR, Optionsgewinne yEUR und Immo Nachrangdarlehen zEUR. Das hat bisher ausgereicht. Die Einzelbelege wie ich auf die Optionsgewinne yEUR tatsÀchlich komme, halte ich als Beleg vor.Vermutlich habe ich Deine Themen nur angeschnitten; kann nur sagen wie ich es mache, bin aber kein Steuerberater. Daher ist es sicher sinnvoll einen solchen zu konsultieren.
LG
Stefan
