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  • Stefan

    Mitglied
    2. Oktober 2022 um 15:30
    10 Credits
    Option Rookie Option-Rookie

    Hallo Thomas,

    dieses Jahr habe ich den Fall, und zwar mit Ausbildungskosten.
    ich beziehe mich auf die (tarifsteuerpflichtigen) Optionsgewinne und nicht auf pauschalbesteuerten Gewinne/Verluste bei Aktiengewinne
    Um den Gewinn zu ermitteln nehme ich die Einkünfte-Glattstellungen-Werbungskosten.
    Wobei ich als Werbungskosten alle direkt zuordbaren Kosten sehe wie Broker-Gebühren sowie Gebühren für Options-Realtimekurse und und Optionsbezogene Ausbildungen. Alle indirekten Kosten wie Computer und Internet sind sicher möglich, aber hier ist sicher der Anteil sehr gering anzusetzen.
    Ich denke aber das Du die richtige Idee zu den ansetzbaren Werbungskosten hast.
    Im Formular E1KV heißt es:
    “Auf sie [die Einkünfte] ist das Verbot des<br role=”presentation”>Abzuges von Werbungskosten (§ 20 Abs. 2) nicht anzuwenden und sie<br role=”presentation”>sind nicht in einen Verlustausgleich bei Vorliegen von Substanzverlusten<br role=”presentation”>(Punkt 1.3) einzubeziehen.

    Ich vermute die Werbungskosten müssen in einem vernünftigen Verhältnis zum zu deklarierenden Gewinn stehen. Theoretisch kannst Du Dich aber arm rechnen. Über Saldenvergleiche von Meldungen (europäischer) Broker (mit Deiner Steuernummer) würde dann das Finanzamt aber sicher eine Nachfrage stellen.

    Die Einkünfte aus nicht verbrieften Derivaten werden Feld 857 deklariert. In diesem Feld werden alle sonstigen tarifsteuerpflichtigen Einkünfte eingetragen, d.h. in meinem Fall handelt es sich um eine Summe: P2P-Kredite + Optionsgewinne + Immo Nachrangdarlehen.
    Ich weiß nicht was passiert, wenn man hier negative Einkünfte eintragen werden, ob das überhaupt vorgesehen ist.
    Das Finanzamt sieht jedenfalls nur eine Zahl in Feld 857.
    Möglich, daß ein Kollege des Finanzamts auf die Idee kommt zu fragen, was dahinter steckt. Ich teile in so einem Fall mit, P2P-Kredite xEUR, Optionsgewinne yEUR und Immo Nachrangdarlehen zEUR. Das hat bisher ausgereicht. Die Einzelbelege wie ich auf die Optionsgewinne yEUR tatsächlich komme, halte ich als Beleg vor.

    Vermutlich habe ich Deine Themen nur angeschnitten; kann nur sagen wie ich es mache, bin aber kein Steuerberater. Daher ist es sicher sinnvoll einen solchen zu konsultieren.

    LG

    Stefan