Anmeldung › Forums › Steuern DE › Gibt es ein Update zur der Besteuerung von TermingeschĂ€ften? › Antworten auf: Gibt es ein Update zur der Besteuerung von TermingeschĂ€ften?
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Option-Rookie
Vier Anmerkungen:
Die FDP hat ein Steuerkonzept vorgestellt, bei dem u.a. die Begrenzung der Verlustverrechnung aufgehoben wĂŒrde bzw. alle KapitalertrĂ€ge ohne Sonderregelung miteinander verrechnet werden können. Allerdings wĂ€re fĂŒr die Umsetzung die Zustimmung der Koalitionspartner erforderlich. Es ist also völlig unklar, ob und wann diese Ănderung kommen wĂŒrde.
In der Frage der begrenzten Verlustverrechnung von AktiengeschĂ€ften (Verluste dĂŒrfen nur mit Gewinnen aus AktiengeschĂ€ften verrechnet werden) hat der BFH die Verfassungswidrigkeit festgestellt. Das Verfahren ist jetzt beim BVerG gelandet. Da die Verlustverrechnung bei Aktien weniger restriktiv ist als bei TermingeschĂ€ften wĂŒrde die UngĂŒltigkeit dieser Regelung erst recht die UngĂŒltigkeit der Regeln bei TermingeschĂ€ften bedeuten. Allerdings kann sich das Verfahren noch mehrere Jahre hinziehen und das BVerG kann evtl. auch nur eine Neuregelung fĂŒr die Zukunft verlangen.
Ich habe die (FDP-) StaatssekretĂ€rin Frau Hessel angeschrieben und angeregt, daĂ zumindest CFDs nicht mehr als TermingeschĂ€fte eingestuft werden sollten, weil dazu ein Schreiben des Finanzministeriums ausreichen wĂŒrde. In der Antwort wurde mir aber mitgeteilt, daĂ auch die BundeslĂ€nder dem zustimmen mĂŒssten … sprich: keine Chance.
Wer betroffen ist, kann also nur Einspruch gegen seinen Steuerbescheid einlegen und bei Ablehnung selbst vor das Finanzgericht ziehen.
Eine positive Seite gibt es noch: ZusĂ€tzlich zur Verrechnung bis zu ⏠20K pro Jahr lassen sich noch bis zu ⏠20K Vorjahresverluste verrechnen. Man mĂŒsste also im ersten Jahr zwar die Steuer fĂŒr ⏠20K bezahlen, im zweiten Jahr aber entsprechend weniger.