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  • Dividendensteuer

    Posted by Thomas on 11. Dezember 2022 um 11:05

    Hallo zusammen,

    nach jeder Dividendenausschüttung, behält der Broker 30 % der Dividende ein.
    Hat sich irgendwer schon mal Gedanken bzw. Wissen aufgebaut, wie man dieses Geld zurückerhält?

    Immerhin gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der USA und Österreich und wenn ich das Prinzip richtig verstanden habe, dann sind die Dividenden in jenem Land zu versteuern, wo der Hauptwohnsitz ist – in meinem Fall also Österreich.

    Wenn ich 30 % in den USA zahle und dann nochmals 27,5 % in Österreich ist das nicht mehr lustig.

    Bei IBKR gibt es auf dem Webportal ▶ Perfomance und Berichte ▶ Steuerdokumente ▶ Formular 1042S ein PDF zum Herunterladen, allerdings sind dort z.B. bei mir nicht alle im Jahr 2021 zurückgehaltenen US-Dividenden aufgelistet.

    Johannes beantwortet 1 Monat, 1 Woche aktiv. 3 Mitglieder · 3 Antworten
  • 3 Antworten
  • Andreas

    Mitglied
    24. Januar 2023 um 15:30
    20 Credits
    Option Rookie Option-Rookie

    Hallo Thomas

    Siehe den Link zur Quellensteuer, Quellensteuer in Österreich – inkl. Liste mit Quellensteuersätzen (finanzenverstehen.at)

    Beispiel DBA Quellensteuer USA

    Bei Coca-Cola befindet sich der steuerliche Hauptsitz in den USA, Dividenden sind daher dort steuerpflichtig. Die USA verrechnen 15% Steuern auf Dividenden, die vor der Überweisung auf das Konto des jeweiligen Anlegers in den USA einbehalten werden.

    Nach dem Steuerabzug wandert das Geld in das österreichische Depot-Konto und wird dort vor dem Erhalt abermals versteuert. Normalerweise wären 27,5% KESt fällig, nun kommt das Doppelbesteuerungsabkommen ins Spiel. Die finale KESt Belastung beläuft sich auf 12,5%. Der österreichische Anleger hat also 15% Steuern an die USA und 12,5% Steuern an das österreichische Finanzamt bezahlt.

    Gruß Andy

    • Johannes

      Mitglied
      8. September 2024 um 19:39
      58 Credits
      Option Rookie Option-Rookie

      Danke Andreas, deine Überlegung deckt sich mit meiner.

      Leider sieht es so aus, dass es nicht reicht, das Feld 998 “Anzurechnende ausländische (Quellen) Steuer auf Einkünfte, die dem besonderen Steuersatz von 27,5% unterliegen” zu befüllen; der Wert wird nach meiner Rechnung einfach ignoriert.

      Was muss man tun, damit man die Quellensteuer angerechnet bekommt?

      • Johannes

        Mitglied
        8. September 2024 um 19:50
        58 Credits
        Option Rookie Option-Rookie

        Manno, man muss nur darüber reden/schreiben!

        Die Zahl in Feld 998 “Anzurechnende ausländische (Quellen) Steuer” darf kein negatives Vorzeichen haben!

        Zumindest in der Vorberechnung wird die Quellensteuer dann berücksichtigt. Was dann später im Bescheid stehen wird, wird sich noch zeigen.

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