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  • Gibt es ein Update zur der Besteuerung von Termingeschäften?

    Posted by Felix on 26. November 2022 at 18:23

    Hallo zusammen,

    gibt es zu dem leidigen Thema Besteuerung von Termingeschäften eigentlich Neuigkeiten? Es wurde zu Einführung heftig diskutiert und gefühlt wöchentlich darüber berichtet. Es wurde auch davon gesprochen, dass es gegen gültiges Recht verstößt und man mit vielen Klagen rechnen würde.

    Könnte mir vorstellen, dass Hr. Lindner in der neuen Regierung mit seiner Partei, da eher auf der Anlegerseite seien könnte.

    Hat jemand das Thema aktuell weiter verfolgt und gibt es da Neuigkeiten?

    Felix beantwortet 2 years, 1 month aktiv. 2 Mitglieder · 2 Antworten
  • 2 Antworten
  • Rafael

    Mitglied
    27. November 2022 at 18:32
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    Vier Anmerkungen:

    Die FDP hat ein Steuerkonzept vorgestellt, bei dem u.a. die Begrenzung der Verlustverrechnung aufgehoben würde bzw. alle Kapitalerträge ohne Sonderregelung miteinander verrechnet werden können. Allerdings wäre für die Umsetzung die Zustimmung der Koalitionspartner erforderlich. Es ist also völlig unklar, ob und wann diese Änderung kommen würde.

    In der Frage der begrenzten Verlustverrechnung von Aktiengeschäften (Verluste dürfen nur mit Gewinnen aus Aktiengeschäften verrechnet werden) hat der BFH die Verfassungswidrigkeit festgestellt. Das Verfahren ist jetzt beim BVerG gelandet. Da die Verlustverrechnung bei Aktien weniger restriktiv ist als bei Termingeschäften würde die Ungültigkeit dieser Regelung erst recht die Ungültigkeit der Regeln bei Termingeschäften bedeuten. Allerdings kann sich das Verfahren noch mehrere Jahre hinziehen und das BVerG kann evtl. auch nur eine Neuregelung für die Zukunft verlangen.

    Ich habe die (FDP-) Staatssekretärin Frau Hessel angeschrieben und angeregt, daß zumindest CFDs nicht mehr als Termingeschäfte eingestuft werden sollten, weil dazu ein Schreiben des Finanzministeriums ausreichen würde. In der Antwort wurde mir aber mitgeteilt, daß auch die Bundesländer dem zustimmen müssten … sprich: keine Chance.

    Wer betroffen ist, kann also nur Einspruch gegen seinen Steuerbescheid einlegen und bei Ablehnung selbst vor das Finanzgericht ziehen.

    Eine positive Seite gibt es noch: Zusätzlich zur Verrechnung bis zu € 20K pro Jahr lassen sich noch bis zu € 20K Vorjahresverluste verrechnen. Man müsste also im ersten Jahr zwar die Steuer für € 20K bezahlen, im zweiten Jahr aber entsprechend weniger.

    • Felix

      Mitglied
      4. Dezember 2022 at 12:17
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      Vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Grüße

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