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Regierungsbildung und Verlustverrechnung bei Termingeschäften
Liebe Mit-Optionen-Trader
ihr kennt ja sicherlich die Neuregelung des § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG durch den die Verlustverrechnung bei Termingeschäften ab 2021 stark eingeschränkt wird.
Die einzige Partei, die sich gegen diese Gesetzesnorm ausgesprochen hatte, war die FDP.
Da die FDP nun mit ziemlicher Sicherheit der nächsten Bundesregierung angehören wird, sollten wir darauf hinwirken, daß eine Aufhebung der Regelung in einen Koalitionsvertrag miteingebracht wird.
Ansprechpartner sind die Finanzpolitiker Katja Hessel (katja.hessel@bundestag.de) und Florian Toncar (florian.toncar@fdp.de).
Bitte schreibt sie (in sachlichem Ton) an, damit sie wissen, daß das Thema weiterhin dringend ist …
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