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Regierungsbildung: Verlustverrechnung bei Termingeschäften
Posted by Rafael on 27. September 2021 um 16:04Liebe Mit-Optionen-Trader
ihr kennt ja sicherlich die Neuregelung des § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG durch den die Verlustverrechnung bei Termingeschäften ab 2021 stark eingeschränkt wird.
Die einzige Partei, die sich gegen diese Gesetzesnorm ausgesprochen hatte, war die FDP.
Da die FDP nun mit ziemlicher Sicherheit der nächsten Bundesregierung angehören wird, sollten wir darauf hinwirken, daß eine Aufhebung der Regelung in einen Koalitionsvertrag miteingebracht wird.
Ansprechpartner sind die Finanzpolitiker Katja Hessel (katja.hessel@bundestag.de) und Florian Toncar (florian.toncar@fdp.de).
Bitte schreibt sie (in sachlichem Ton) an, damit sie wissen, daß das Thema weiterhin dringend ist …
Rafael beantwortet 2 Jahre, 11 Monate aktiv. 3 Mitglieder · 7 Antworten -
7 Antworten
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Hallo Rafael,
weißt Du, ob im Koalitionsvertrag das Thema enthalten ist?
Gruß, Sebastian
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0 CreditsOption-Rookie
Die FDP hat das Thema in den Koalitionsverhandlungen angesprochen, wurde aber von der SPD geblockt … das Grundthema war wohl: die FDP blockt alle Steuererhöhungen, die SPD alle (vermeintlichen) Steuersenkungen …
Die og. FDP-Politiker Hessel und Toncar werden jetzt die Staatssekretäre im Finanzministerium, so daß das Thema nicht “verschwindet”.
Zum einen kann es als Verhandlungsmasse benutzt werden, wenn die SPD mal etwas Bestimmtes unbedingt will.
Zum anderen steht im Gesetz explizit, daß es demnächst auf seine Wirksamkeit geprüft werden soll.
Außerdem ist der Initiator (Lothar Binding) nicht mehr im Bundestag …
Aber schnell wird es wohl nicht gehen …
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0 CreditsOption-Rookie
Wirklich sehr schade, da man somit viele Strategien von Thomas einfach nicht handeln kann :-(. Jammern hilft aber nicht, mit anderen Strategien kann man ja immer noch Geld ohne den Quatsch der fehlenden Verlustverrechnung verdienen!
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0 CreditsOption-Rookie
Danke Rafael, ich hatte noch keine Gelegenheit dazu nachzusehen. Ich habe jedoch wegen dieses Gesetzes mein Trading in Frage gestellt und bin auf Markus Heitkoetter gestoßen – die Strategie kommt weitestgehend ohne Verluste bei Termingeschäften aus, höchsten bei Aktien, aber die sind ja von der Gesetzgebung garnicht betroffen.
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0 CreditsOption-Rookie
genau, denn Stillhaltergeschäfte sind steuerlich keine Termingeschäfte und Verluste dürfen unbegrenzt verrechnet werden …
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0 CreditsOption-Rookie
Heißt das, Verluste aus Short Calls/Puts kann ich steuerlich geltend machen und nur die Verluste aus Long Calls/Puts sind limitiert?
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0 CreditsOption-Rookie
so ist das … wenn es Dir Dein Finanzbeamter nicht glaubt (der ist ja meist kein Spezialist) hier eine fachliche Quelle:
Readers Digest: “Die Rechtsnorm hierfür ist der § 20 Abs. 1 Nr. 11 EstG „Stillhalterprämien, die für die Einräumung von Optionen vereinnahmt werden; schließt der Stillhalter ein Glattstellungsgeschäft ab, mindern sich die Einnahmen aus den Stillhalterprämien um die im Glattstellungsgeschäft gezahlten Prämien.“
ist also ein anderer Abschnitt im EStG als der mit der Begrenzung der Verlustverrechnung …
Ausnahme: Barausgleich (gibt es anscheinend bei Index-Optionen), da muß vorher verkauft werden.
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