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Option-Rookie
Hallo Daniel,
ich bin kein Steuerberater, aber ich versuche mal mein Wissen preis zu geben (so wie ich es verstanden habe).
Wenn die Option glattgestellt, verfĂ€llt etc. kommt der progessive Steuersatz ins Spiel. Dann kannst Du Werbungskosten anrechnen, wie z.B. Transaktionskosten, Realtimekurs-Abo GebĂŒhren. In welchem AusmaĂ man Internetkosten anrechnen kann: Da wĂŒrde ich mich freuen, wenn jemand mit mehr Erfahrung antwortet. Bisher hatte ich sie nicht berĂŒcksichtigt
Bei Ein- oder Ausbuchung der Option kommt der progressive Steuersatz nicht zur Anwendung. Hier musst du die eingenommene PrÀmie auf den Kauf- bzw. Verkaufspreis anrechnen und es wird die Wertpapier KEst angewendet (27,5%).
LG