-
Progressiver Steuersatz
Ich habe da mal eine Frage zu Absetzmöglichkeiten.
Da wir beim Optionshandel nach dem progressiven Steuersatz versteuert werden, frage ich mich, ob ich Werbungskosten (Teile der Internetkosten, Tradingplattformgebühren, Handelsgebühren,…) absetzen kann. Leider gibt es im Formular zu den Kapitalertragssteuern keine Möglichkeiten dies einzutragen.
Bei Werbungskosten aus dem Angestelltenverhältnis ist es ja nicht ganz passend oder zählen diese Werbungskosten für alle Bereiche?
DANKE, LG
Melde dich an um zu antworten.