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Option-Rookie
Hallo Daniel,
ich bin kein Steuerberater, aber ich versuche mal mein Wissen preis zu geben (so wie ich es verstanden habe).
Wenn die Option glattgestellt, verfällt etc. kommt der progessive Steuersatz ins Spiel. Dann kannst Du Werbungskosten anrechnen, wie z.B. Transaktionskosten, Realtimekurs-Abo Gebühren. In welchem Ausmaß man Internetkosten anrechnen kann: Da würde ich mich freuen, wenn jemand mit mehr Erfahrung antwortet. Bisher hatte ich sie nicht berücksichtigt
Bei Ein- oder Ausbuchung der Option kommt der progressive Steuersatz nicht zur Anwendung. Hier musst du die eingenommene Prämie auf den Kauf- bzw. Verkaufspreis anrechnen und es wird die Wertpapier KEst angewendet (27,5%).
LG