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0 CreditsOption-Rookie
Hallo zusammen,
ist vielleicht etwas Off-Topic aber meines Wissens greift bei reinen Stillhaltergeschäften (Short Puts, Short Calls. Keine Kombistrategien!) die Verlustverrechnung (20K) nicht, solange es keinen Barausgleich gibt (siehe hierzu https://trading-steuerberatung.de/barausgleich-bei-optionen-unbedingt-vermeiden/). Spricht man muss die Option immer ggf. auch mit Verlust zurückkaufen. So können alle Verluste (aus diesen Trades) gegengerechnet werden. Somit braucht man als Stillhalter nicht unbedingt eine Trading-GmbH, zumal diese bei Ride mit >1800€ gar nicht so günstig ist. Hier sollte das Konto schon etwas größer sein bzw. die Gewinne 5-stellig. Außerdem zahlt man in der GmbH ja tendentiell mehr Steuern für Optionen (~30%). Privat ~26%
Vorteile der GmbH schlagen wirklich durch, wenn man Kosten (wie z.B. das eigene Geschäftsführergehalt) vollständig gegenrechnen kann.