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Option-Rookie
Hallo zusammen,
ist vielleicht etwas Off-Topic aber meines Wissens greift bei reinen StillhaltergeschĂ€ften (Short Puts, Short Calls. Keine Kombistrategien!) die Verlustverrechnung (20K) nicht, solange es keinen Barausgleich gibt (siehe hierzu https://trading-steuerberatung.de/barausgleich-bei-optionen-unbedingt-vermeiden/). Spricht man muss die Option immer ggf. auch mit Verlust zurĂŒckkaufen. So können alle Verluste (aus diesen Trades) gegengerechnet werden. Somit braucht man als Stillhalter nicht unbedingt eine Trading-GmbH, zumal diese bei Ride mit >1800⏠gar nicht so gĂŒnstig ist. Hier sollte das Konto schon etwas gröĂer sein bzw. die Gewinne 5-stellig. AuĂerdem zahlt man in der GmbH ja tendentiell mehr Steuern fĂŒr Optionen (~30%). Privat ~26%
Vorteile der GmbH schlagen wirklich durch, wenn man Kosten (wie z.B. das eigene GeschĂ€ftsfĂŒhrergehalt) vollstĂ€ndig gegenrechnen kann.