Herzlich willkommen im Foren-Bereich!

Stelle deine Fragen, finde Antworten und vernetze dich mit anderen Mitgliedern!

Anmeldung Forums Steuern AT Trading GmbH? Antworten auf: Trading GmbH?

  • Konstantin

    Mitglied
    7. November 2021 um 10:54

    Hallo zusammen,

    ist vielleicht etwas Off-Topic aber meines Wissens greift bei reinen Stillhaltergeschäften (Short Puts, Short Calls. Keine Kombistrategien!) die Verlustverrechnung (20K) nicht, solange es keinen Barausgleich gibt (siehe hierzu https://trading-steuerberatung.de/barausgleich-bei-optionen-unbedingt-vermeiden/). Spricht man muss die Option immer ggf. auch mit Verlust zurückkaufen. So können alle Verluste (aus diesen Trades) gegengerechnet werden. Somit braucht man als Stillhalter nicht unbedingt eine Trading-GmbH, zumal diese bei Ride mit >1800€ gar nicht so günstig ist. Hier sollte das Konto schon etwas größer sein bzw. die Gewinne 5-stellig. Außerdem zahlt man in der GmbH ja tendentiell mehr Steuern für Optionen (~30%). Privat ~26%

    Vorteile der GmbH schlagen wirklich durch, wenn man Kosten (wie z.B. das eigene Geschäftsführergehalt) vollständig gegenrechnen kann.