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  • Patrick

    Mitglied
    27. Mai 2022 um 12:55

    Meines Wissens ist das so: Wenn Du etwas verkaufst, um den Trade zu eröffnen und es dann wieder zurück kaufst, um den Trade zu schließen, dann handelt es sich um Stillhaltergeschäfte, welche nicht von der Verlustverrechnungsbegrenzung betroffen sind. Der Rückkauf in Deinem Beispiel zählt also nicht zu den 20K Verlustverrechnungsbegrenzung. Die Verlustverrechnungsbegrenzung gilt für gekaufte Positionen (buy to open).

    Eine Besonderheit gibt es, wenn das Underlying cash gesettelt ist. Kommt es dann zum Chash-Settelment, zählt das dann auch in den 20K Verlustverrechnungstopf.