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Glattstellen und die leidige 20.000€ Verlustgrenze
Posted by Leo on 27. Mai 2022 um 12:36Hallo zusammen,
kann mir bitte jemand kurz erklären (ich habe noch keine Steuererklärung gemacht).
Wenn ich z.B. einen Put für 1.100€ verkaufe und dann für 1.000€ zurück kaufe (“glatt stelle”). Das könnte ich quasi 20 Mal machen, dann habe ich meine Verlustgrenze erreicht? Werden also die Glattstellungrn in den Verlusttopf eingerechnet? Was passiert, wenn ich drüber bin, also das z.B. nicht 20, sondern 21 Mal mache?
Vielen Dank
Viele Grüße
Leo
Torsten beantwortet 2 Jahre, 1 Monat aktiv. 4 Mitglieder · 5 Antworten -
5 Antworten
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Also wenn ich aus den vorherigen Beiträgen richtig verstehe, gehört der Zurükkauf der verkauften Option (sog. Glattstellen) nicht in den 20.000-Verlusttopf?
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Stillhaltergeschäfte sind steuerlich keine Termingeschäfte und unterliegen daher nicht der Verlustverrechnungsbegrenzung
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Meines Wissens ist das so: Wenn Du etwas verkaufst, um den Trade zu eröffnen und es dann wieder zurück kaufst, um den Trade zu schließen, dann handelt es sich um Stillhaltergeschäfte, welche nicht von der Verlustverrechnungsbegrenzung betroffen sind. Der Rückkauf in Deinem Beispiel zählt also nicht zu den 20K Verlustverrechnungsbegrenzung. Die Verlustverrechnungsbegrenzung gilt für gekaufte Positionen (buy to open).
Eine Besonderheit gibt es, wenn das Underlying cash gesettelt ist. Kommt es dann zum Chash-Settelment, zählt das dann auch in den 20K Verlustverrechnungstopf.
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Würde ich auch so sehen, aber Stillhalterprämien müssen wie Termingeschäfte in Zeile 21 im Kap Formular. Mir ist nur nicht klar wie das mit den Glattstellungskosten auszieht? Weil nämlich der informative Steuerbericht von Captrader besagt, dass alle Glattstellungskosten Verluste sind und die sind bis 20000€ begrenzt.
- Diese Antwort wurde von Torsten modifiziert 2 Jahre, 1 Monat aktiv..
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