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407 CreditsStrike-Samurai
Du musst in diesem Fall auch immer bedenken, dass die Aktie ja nachbörslich auch noch gehandelt wird. Der Inhaber einer Option hat bis 30 Minuten nach Börsenschluss (ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich glaube es sind 30 Minuten) das Recht die Aktie auszuüben.
Nehmen wir also an, dass nach Börsenschluss am Verfallstag noch schlechte Nachrichten kommen und der Kurs nachbörslich abrauscht. Dann kann der Optionsbesitzer noch ausüben, auch wenn der Schlusskurs der Aktie eigentlich keine Ausübung gebracht hätte.
lG Thomas