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0 CreditsOption-Rookie
Hallo Jan , danke erstmal für deine Antwort.
Ich habe auch einige Einbuchungen von Aktien. Wenn man die in einer Excelübersicht korigiert, dann würde der Auszug nicht mehr stimmen.
Also wenn man keine long-Trades hat dann wird man auch nix in Kap24 eintragen? Bei den Stillhalterprämien spielt nur die Gesammtsumme eine Rolle? Also wenn man bei einzelnen Trades der Shortoptionen durch z.b. Rollen ein Verlust hatte, spielt das keine Rolle? Ich müsste also alle Stillhalterprämien minus die gesamten Glattstellungskosten aller Shortoptionen in Kap21 eintragen?
Wie gehst du da vor: Csv-Datei der Transaktionen in Excel aufbereiten ?
Desweiteren habe ich bei Captrader auch Kapitalerträge , die der einbehaltenen Steuer unterliegen haben. (z.b. Dividende auf Bayer ). Das muss ich dann in Kap 7 bzw. Kap37; 38 eintragen?
Im nachhinein könnte ich mich Ärgern , dass ich nicht alles zum Jahresende glattgestellt habe. Das ist doch alles Wahnsinn, wer sich sowas ausdenkt….
So, hier nochmal eine Info allgemein: (habe mir das Schreiben BMF “Einzelfragen zur Abgeltungssteuer” IV C1-S252/19/10003:009 Mai 2022 durchgelesen) – Stillhaltermien gehören nicht zu den Termingeschäften; Die Verlustverechnungsbeschränkung greift nur falls der Stillhalter eine Barausgleich leisten muss.
- Diese Antwort wurde von Torsten modifiziert 2 Jahre, 2 Monate aktiv..