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IBKR Ireland Form 8-3-6 Interest Witholding Tax
Hallo liebe Kollegen,
@optionoak hat die Frage schonmal in einem anderen Zusammenhang gestellt, es geht um das von Interactive Brokers IE geforderten Formular “Form 8-3-6” und Erfahrungen dazu.
Bei dem Formular geht es um die Vermeidung des Abzugs der irischen Quellensteuer bei Zinsen, weil in Österreich steuerlich ansässig. Mir ist selbst nicht klar wann ein Abzug wo vorgenommen wird.
Ich habe das Form zweifach ausgefüllt und bin zum Finanzamt Wien. Terminvereinbarung ist absolut unproblematisch, es gibt 10-Minuten Zeitfenster. Beim Finanzamt hat man das Form kritisch beäugt. Es gibt offenbar fremde Formulare, die man dort unterschreiben darf, das Form 8-3-6 gehört jedoch nicht dazu!
Freundlicherweise hat man mir eine österreichische Ansässigkeitsbestätigung ZS-AN 1 gegeben, hab’s zweifach ausgefüllt und den Stempel erhalten. Ich war skeptisch, da es im Prinzip nur die steuerliche Ansässigkeit bescheinigt. Diese Formular habe ich bei IBKR eingestellt.
Danach habe ich herausgefunden daß es auch ein Formular ZS-QU1 gibt (QU für Quellensteuer). Beim Finanzamtsmitarbeiter meines Vertrauens angerufen: Das könnte auch passen.
Nach einem Monat erhielt ich eine Email von Interactive Brokers:
We are in receipt of an acceptable Tax Resident
Certificate from you for the Irish Interest Tax
Withholding matter. However, the Irish Tax
Authority require Section 1 of Form 8-3-6 to be
completed and submitted to us before we can
process your application.Offenbar akzeptiert IBKR das österreichische Formular als Ersatz für Section 2 des Form 8-3-6. Daher habe ich jetzt einfach Section 1 im ibkr Portal hochgeladen. Dazu hat man mir die noch zuerledigende Aufgabe freigeschaltet.
Ich gehe aktuell davon aus, daß das reicht. Sobald ich von IBKR Rückmeldung habe, schreibe ich es hier.
Vorgehen also:
Auf ZS-AN1 oder ZS-QU1 vom Finanzamt für Irland die Ansässigkeit bescheinigen lassen, die Section 1 des Form 8-3-6 ausfüllen, beides in ein PDF bringen und hochladen.
Grüße,
Stefan
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