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Progressiver Steuersatz
Posted by Daniel on 4. Juli 2021 at 09:10Ich habe da mal eine Frage zu Absetzmöglichkeiten.
Da wir beim Optionshandel nach dem progressiven Steuersatz versteuert werden, frage ich mich, ob ich Werbungskosten (Teile der Internetkosten, Tradingplattformgebühren, Handelsgebühren,…) absetzen kann. Leider gibt es im Formular zu den Kapitalertragssteuern keine Möglichkeiten dies einzutragen.
Bei Werbungskosten aus dem Angestelltenverhältnis ist es ja nicht ganz passend oder zählen diese Werbungskosten für alle Bereiche?
DANKE, LG
Daniel beantwortet 3 years, 5 months aktiv. 3 Mitglieder · 4 Antworten -
4 Antworten
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0 CreditsOption-Rookie
Hallo Daniel,
ich bin kein Steuerberater, aber ich versuche mal mein Wissen preis zu geben (so wie ich es verstanden habe).
Wenn die Option glattgestellt, verfällt etc. kommt der progessive Steuersatz ins Spiel. Dann kannst Du Werbungskosten anrechnen, wie z.B. Transaktionskosten, Realtimekurs-Abo Gebühren. In welchem Ausmaß man Internetkosten anrechnen kann: Da würde ich mich freuen, wenn jemand mit mehr Erfahrung antwortet. Bisher hatte ich sie nicht berücksichtigt
Bei Ein- oder Ausbuchung der Option kommt der progressive Steuersatz nicht zur Anwendung. Hier musst du die eingenommene Prämie auf den Kauf- bzw. Verkaufspreis anrechnen und es wird die Wertpapier KEst angewendet (27,5%).
LG
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0 CreditsOption-Rookie
Danke für deine Antwort Christof. Ja das mit den Plattformgebühren (bsp. Tradingview, traderfox, oder was es sonst noch gibt) und den Internetgebühren wäre wirklich noch interessant.
LG
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5 CreditsOption-Rookie
Ich habe Seminarkosten, Transaktionsgebühren, Abos, und auch 60% von Internetkosten (irgendwo habe ich gelesen dass man 40% privat Anteil abziehen soll) abgesetzt. Finanzamt wollte dann Rechnungen sehen und hat es akzeptiert.
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0 CreditsOption-Rookie
Hallo Martin,
Danke für die tolle Antwort.
Da macht der Steuerausgleich dann gleich nochmal viel mehr Spaß 😅
LG und Happy Trading
Daniel
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