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Anmeldung Forums Steuern AT Video zur Eintragung der Kapitalerträge aus IB in FinanzOnline

  • Thomas

    Administrator
    26. Januar 2022 um 17:37

    Super, vielen Dank 🙂

  • Mike

    Mitglied
    19. März 2022 um 14:48

    Vielen Dank!

  • Walter

    Mitglied
    11. Mai 2022 um 00:51

    Herzlichen Dank für dieses aufschlussreiche Video.

  • Martin

    Mitglied
    15. Mai 2022 um 18:33

    einfach genial

  • Alpen

    Mitglied
    1. Oktober 2022 um 14:58

    danke, habe zwar schon 2x mal gemacht, aber dvideo bemerkt, dass ich noch optimieren kann. 🙂

  • Thomas

    Moderator
    2. Oktober 2022 um 12:05

    Zum Thema Werbungskosten:

    Da man in Österreich die Gewinne aus dem Optionshandel auf das Jahreseinkommen aufschlagen muss, sollte doch bei den Werbungskosten mehr möglich sein, als nur ein paar Spesen. Was ist mit Ausbildungskosten, Jahresgebühren für Recherchetools, Literatur, Computer usw.

    Hat da jemand schon Erfahrungen dazu gemacht?

    Was passiert wenn ich in der einen Gruppe Verluste habe und in der anderen Gewinne. Können die Verluste ins nächste Jahr übertragen werden?

    • Stefan

      Mitglied
      2. Oktober 2022 um 15:30

      Hallo Thomas,

      dieses Jahr habe ich den Fall, und zwar mit Ausbildungskosten.
      ich beziehe mich auf die (tarifsteuerpflichtigen) Optionsgewinne und nicht auf pauschalbesteuerten Gewinne/Verluste bei Aktiengewinne
      Um den Gewinn zu ermitteln nehme ich die Einkünfte-Glattstellungen-Werbungskosten.
      Wobei ich als Werbungskosten alle direkt zuordbaren Kosten sehe wie Broker-Gebühren sowie Gebühren für Options-Realtimekurse und und Optionsbezogene Ausbildungen. Alle indirekten Kosten wie Computer und Internet sind sicher möglich, aber hier ist sicher der Anteil sehr gering anzusetzen.
      Ich denke aber das Du die richtige Idee zu den ansetzbaren Werbungskosten hast.
      Im Formular E1KV heißt es:
      “Auf sie [die Einkünfte] ist das Verbot des<br role=”presentation”>Abzuges von Werbungskosten (§ 20 Abs. 2) nicht anzuwenden und sie<br role=”presentation”>sind nicht in einen Verlustausgleich bei Vorliegen von Substanzverlusten<br role=”presentation”>(Punkt 1.3) einzubeziehen.

      Ich vermute die Werbungskosten müssen in einem vernünftigen Verhältnis zum zu deklarierenden Gewinn stehen. Theoretisch kannst Du Dich aber arm rechnen. Über Saldenvergleiche von Meldungen (europäischer) Broker (mit Deiner Steuernummer) würde dann das Finanzamt aber sicher eine Nachfrage stellen.

      Die Einkünfte aus nicht verbrieften Derivaten werden Feld 857 deklariert. In diesem Feld werden alle sonstigen tarifsteuerpflichtigen Einkünfte eingetragen, d.h. in meinem Fall handelt es sich um eine Summe: P2P-Kredite + Optionsgewinne + Immo Nachrangdarlehen.
      Ich weiß nicht was passiert, wenn man hier negative Einkünfte eintragen werden, ob das überhaupt vorgesehen ist.
      Das Finanzamt sieht jedenfalls nur eine Zahl in Feld 857.
      Möglich, daß ein Kollege des Finanzamts auf die Idee kommt zu fragen, was dahinter steckt. Ich teile in so einem Fall mit, P2P-Kredite xEUR, Optionsgewinne yEUR und Immo Nachrangdarlehen zEUR. Das hat bisher ausgereicht. Die Einzelbelege wie ich auf die Optionsgewinne yEUR tatsächlich komme, halte ich als Beleg vor.

      Vermutlich habe ich Deine Themen nur angeschnitten; kann nur sagen wie ich es mache, bin aber kein Steuerberater. Daher ist es sicher sinnvoll einen solchen zu konsultieren.

      LG

      Stefan

  • Marcel

    Mitglied
    14. April 2023 um 11:59

    Hallo,

    Ist das Video noch verfügbar? Ich kann nichts abspielen oder laden.

    Liebe Grüße

    • Stefan

      Mitglied
      14. April 2023 um 12:37

      Hi Marcel,

      ja, das Video lässt sich aus dem Portal abspielen.

      Ansonsten versuche mal diesen Link: https://youtu.be/7ynXQpLnZ3U

      LG

      Stefan

      • Marcel

        Mitglied
        15. April 2023 um 23:49

        Hi Stefan,

        Ich danke dir, sowas suche ich schon lange.

        Gruß, Marcel

  • Walter

    Mitglied
    16. April 2023 um 01:02

    Danke für das Video. LG Walter

  • Claudia

    Mitglied
    18. Juli 2023 um 10:27

    Hallo!

    Leider lässt sich das Video nicht abspielen, es wird “das Video ist privat” angezeigt … gibt es einen anderen Link oder kann man es entsperren? Danke und lg,

    Claudia

    • Thomas

      Administrator
      19. Juli 2023 um 16:05

      Da musst du dich leider an den Kanalbetreiber direkt wenden!

    • Stefan

      Mitglied
      24. Juli 2023 um 19:33

      Hallo Claudia,

      das war ein Video, welches Banx seinen österreichischen Kunden zur Verfügung gestellt hatte.

      Es war im offiziellen Youtube Verzeichnis nicht aufgeführt.

      Offenbar im Zusammenhang mit der Umstellung von Banx auf Estably ist es nicht mehr verfügbar, auch nicht für mich als Kunde.

      Moderiert wurde das Thema durch Lukas Kosi von KPS Partner. Vielleicht hilft das weiter.

      LG

      Stefan

    • Stefan

      Mitglied
      25. Juli 2023 um 11:27

      Claudia,

      da Banx die Videos zur Zeit neu branded sind diese über Youtube nicht verfügbar.

      Das Video oben wurde freundlicherweise wieder freigeschaltet (Link siehe oben).

      LG

      Stefan

      • Claudia

        Mitglied
        18. August 2023 um 12:22

        Ganz herzlichen Dank!

  • Johann

    Mitglied
    21. November 2023 um 12:35

    Ist es wirklich so “einfach”, wie im Video beschrieben? Ich zweifle ein wenig! zb. Umrechnung US-Dollar/ Euro, EZB-Kurs…

    Danke!

    • Josef

      Mitglied
      23. November 2023 um 08:08

      Das sehe ich auch wie du.

      Wenn man es genau nimmt (was man bei der Steuer ja sollte 😄), dann ist bei jeder Öffnung oder Schließung einer Position der tagesaktuelle EZB-Umrechnungskurs zu verwenden.

      • Johann

        Mitglied
        24. November 2023 um 07:06

        Mit meinen geringen Beträgen sollte es eh egal sein 😉

    • Stefan

      Mitglied
      14. Dezember 2023 um 21:48

      Wenn Du bei IBKR ein EUR Konto hast, werden im Bericht alle Dollar Transaktionen tagesaktuell in EUR dargestellt.

      Ich habe mit dem Steuerberater im Video gesprochen. Dieser vertritt ja Klienten in dieser Sache und spricht davon, daß “der Handel mit
      Optionen und anderen Derivaten üblicherweise ein
      „Massengeschäft“ ist, sodass es im Laufe eines Veranlagungsjahres
      zu tausenden von Trades kommen kann”. “Die Informationen der Auswertungen sollen nach bestem Wissen und
      Gewissen” verwendet werden, und der im Video gewählte Approach, der “im Ergebnis
      möglicherweise zu einer höheren Steuerlast führt, aber
      im Endeffekt wohl doch effizient und kostengünstig” ist.
      Der Finanz kann man ja auf Nachfrage den IBKR Bericht zur Verfügung stellen, aus dem sich die Zahlen ergeben.

      LG

      Stefan

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