Anmeldung › Forums › Steuern AT › Trading GmbH?
-
Trading GmbH?
Posted by Christof on 18. Juni 2021 at 15:21Hallo zusammen,
ich denke, das Thema passt am besten hier rein.
Mich würde mal interessieren, ob es jemanden gibt, der in Österreich innerhalb einer Trading GmbH Optionen handelt?
In Deutschland hört man davon ja regelmäßig auf den diversen YT-Kanälen. Da ist dann die Rede davon, dass nur ca. 2% an Steuern für Aktiengwinne anfallen … nun gut, ich kann es nicht nachvollziehen, aber es sei Ihnen gegönnt.
Das grobe Gerüst ist mir klar: Köst 25%, für Auszahlungen wären nochmal 27,5% KEst fällig.
Mich würde es interessieren, ab welchen Größen sich so ein Konstrukt auszahlen würde?
LG,
Christof
Thomas beantwortet 1 year, 11 months aktiv. 11 Mitglieder · 14 Antworten -
14 Antworten
-
110 CreditsDelta Duke
Hallo Christof,
ich bin mir gar nicht sicher ob es das Konstrukt einer Trading GmbH wie in Deutschland bei uns überhaupt gibt. Aber sehr interessante Frage. Ich hoffe es findest sich eine kompetente Person die da Auskunft geben kann.
lG Andi
-
0 CreditsOption-Rookie
Meine Steuerberaterin in Graz hat gesagt, dass es keine Trading GmbH, so wie in Deutschland gibt und das es laut ihr kein anderes vergleichbares Konstrukt in Österreich gibt. Private Mitteln müssen mit Sondersteuersatz für Aktien und Einkommenssteuersatz für Optionen etc. versteuert werden.
Eine Steuerberaterin in Wien sieht das anders. Laut ihr kann man in einer normalen GmbH traden.
Leider hilft das jetzt auch nicht wirklich weiter, aber das ist mein aktueller Stand.-
0 CreditsOption-Rookie
Hallo,
Danke für Deine Antwort! Das bestätigt zumindest die nicht ganz eindeutigen Infos, die man online findet. Magst Du mir mal den Namen der wiener StB nennen? Gerne per PN, falls gewünscht.
LG,
Christof
-
-
0 CreditsOption-Rookie
Hallo schön!
Lt. meinem Onkel (Steuerberater Kanzlei Feilenreiter im Bezirk Liezen) gibt es in Österreich keine Trading GmbH.
Natürlich kannst du im Rahmen einer GmbH traden – die KEST (Aktien, …) bleibt gleich, anstatt der EST (wenn Du als Privatperson tradest) wird die KÖST (bei Optionen) mit dzt. 25 % fällig.
Wenn Du dann Gewinnausschüttungen zusätzlich machst auf Dein Privatkonto dann noch die KEST.
Hoffe, ich konnte etwas Klarheit in das Thema bringen.
Trading GmbH in Deutschland habe ich mir schon überlegt, aber da müssten dann lt. meinen Informationen der Lebensmittelpunkt auch in Deutschland sein von der agierenden Person im Rahmen der GmbH.
LG
-
291 CreditsStrike-Samurai
Die selbe Auskunft habe ich von meiner Steuerberaterin erhalten!
-
20 CreditsOption-Rookie
Hallo Thomas
Kannst Du vielleicht einen Steuerberater in Österreich der das Thema Einkommensteuererklärung bei einem ausländischen Broker mit Optionen, etc. empfehlen. Welche Möglichkeint gibt es in Österreich Steuerlast und auch die erwartete Vorauszahlung für das dann folgende Jahr zu minimieren? Das Thema brennt bei mir jetzt, versuche gerade die verfügbaren Informationen auf diversen Web Seiten zu screenen! Eine sehr gute Seite finde ich ist broker-test.at.
Vielleicht könnte man das Thema in einem der nächsten Ausgaben des Magazins zum Theam machen!
Vielen lieben Dank für Deine Rückmeldung und Grüße
Andy
- This reply was modified 1 year, 11 months aktiv. by Andreas.
-
291 CreditsStrike-Samurai
Hallo Andreas,
meine Kanzlei nimmt leider keine neuen Kunden mehr an. Aber hier findest du ein paar interessante Vorschläge: https://optiontradingpal.com/forums/topic/empfehlung-steuerberaterin/
Mehr weiß ich leider auch nicht.
lG Thomas
-
-
-
0 CreditsOption-Rookie
Hallo Christof,
die Trading GmbH in Deutschland ist ja eine ganz normale GmbH mit allen Vor- und Nachteilen einer Gesellschaft. Sie hat Vorteile für die Verlustverrechnung, da hier die Steuergesetze einige Strategien in der Verlustbegrenzung schicken. Mit einer Wheel Strategie würde man aber deutlich höhere Steuern zahlen.
Ich habe eh bisher keine Spreads gehandelt und bin somit von so einer Regelung hier nicht betroffen. Die Steuerregelung ist auch noch vor Gericht und somit werden die Richter irgendwann das Ding eh kippen.
Die steuerliche Regelung ist ja ursprünglich für klassische Holdings geschaffen. Sie soll die Besteuerung zwischen einzelnen Gesellschaften minimieren, da man ja bei verschachtelten Strukturen auf die versteuerten Gewinne einer GmbH in der nächsten GmbH wieder volle Steuern zahlen müsste.
LG René
-
0 CreditsOption-Rookie
Hallo zusammen,
ich baue schon seit einigen Jahren für Unternehmer Holding-Struktur-Modelle, um Steuern zu sparen und nachhaltig Reichtum aufzubauen. Es ist viel einfacher als ihr glaubt und leider sind die meisten Steuerberater falsch informiert bzw. kennen sich nicht mit allen Schlupflöchern aus.
So ist es z.B. bei der Gründung einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) ohne Bedeutung, ob der Gründer/Gesellschafter und der Geschäftsführer ihren Wohnsitz im Ausland haben. Auch ein nicht in Deutschland Ansässiger kann eine Gesellschaft gründen und deren Geschäftsführer werden. Zu beachten ist allerdings, dass die Gesellschaft ihren Satzungssitz sowie ihre Geschäftsanschrift im Deutschland haben muss. Dies lässt sich aber einfach lösen, da ich ein Business-Center habe, womit ich dies meinen Klienten ermögliche. Hier ist auch in All-Inklusive-Paket mit drin, wozu die gesamte Buchhaltung, Organisation, Dokumentenablage (alles digital) usw. gehören.
Die Besteuerung von Börsengeschäften sieht in Deutschland wie folgt aus:
– Beim ETF- und Aktienhandel werden nur 5 % vom Veräußerungsgewinn versteuert, sodass die Steuerlast insgesamt ca. 1,5 % beträgt
– Verluste aus Aktiengewinnen sind nur mit Gewinnen aus dem Aktienhandel verrechenbar, aber nicht mit anderen Einkommensarten (z.B. Dividenden)
– Dividenden aus Aktien im Streubesitz (weil keine Beteiligungshöhe von 10 % erreicht) sowie andere Finanzprodukte wie Derivate unterliegen ganz normal der 30%-Besteuerung aus Köperschafts- und GewerbesteuerWenn man das Modell auch noch mit Immobilienholdings kombiniert, kann man in Deutschland auf max. 15 % Besteuerung kommen.
Wer Interesse hat, dem erkläre ich das Modell gerne mal per Video-Call.
Liebe Grüße
Dennis Löwen- This reply was modified 3 years, 5 months aktiv. by Dennis Löwen.
- This reply was modified 3 years, 5 months aktiv. by Dennis Löwen.
- This reply was modified 3 years, 5 months aktiv. by Dennis Löwen.
-
0 CreditsOption-Rookie
Du formulierst hier sehr verwirrend “Verluste aus Aktiengewinnen” – keine Ahnung ob Du nun Verluste meinst oder Aktiengewinne.
Tatsache ist, dass Verluste aus Aktientrades NICHT gegen die Gewinne verrechnet werden können. Dafür hast Du ja bei den Gewinnen den von Dir genannten sehr optimalen Steuersatz. Damit sehe ich Aktienhandel in einer Trading GmbH eher für langfristige Strategien und weniger aktiven Handel geeingnet
-
5 CreditsOption-Rookie
Und genau hier wird es spannend und gibt es scheinbar unterschiedliche Meinungen.
Für wen genau bzw. für welche Strategie macht die Trading GmbH Sinn?
Ich habe bereits eine Holding-Struktur und werde nun in der Holding anfangen zu handeln. Die Wertpapierbuchungen mache Ich über Ride Capital.
Was bisher klar ist:
– Swingtrades mit Aktien und allgemein Buy & Hold macht in der GmbH mehr Sinn
– Wheel Strategie macht in GmbH nur Sinn wenn auch mit der Aktie entsprechend Gewinne eingefahren werden
– Wer überwiegend Prämien über Optionen kassieren möchte, sollte das eher Privat machen
– In GmbH im Zweifel immer Aktien lieber ein und ausbuchen lassen anstatt Gewinne/Verluste in Optionen zu realisieren.
– Dividenden steuerlich in GmbH teurer als auf privater Ebene (10% Grenze)
Ergibt:
=> Aufteilung Depot in Langfrist- (Investieren) über die GmbH und Kurzfrist-Teil (Stillhaltergeschäfte) auf privater Ebene.
=> Geld über einen Rahmendarlehensvertrag jeweils flexibel auf private Ebene oder in Gesellschaft verschiebbar (da wo benötigt) – Zinsfrei oder oder mit Zinsen.
=> Aktienverluste sind zwar nicht verrechenbar mit Gewinnen, aber bei 1,5% Versteuerung der Gewinne verkraftbar.
=> Dividenden-Portfolio gehört auch auf die private Ebene.
Gerne korrigieren oder andere Meinungen dazu. 🙂
VG Ralf
-
-
0 CreditsOption-Rookie
Sorry für die späte Rückmeldung. Ich war kurz nach meinem Posting im Urlaub und habe den Thread etwas aus den Augen verloren. 😅
Bei den Stichpunkten ist auch etwas durcheinandergekommen, denn der mittlere Stichpunkt mit “Verluste aus Aktiengewinnen…” usw. ist aus der Liste für private Trader. Bei der Trading GmbHs sieht es eigentlich super simpel aus:
– Beim ETF- und Aktienhandel werden nur 5 % vom Veräußerungsgewinn versteuert, sodass die Steuerlast insgesamt ca. 1,5 % beträgt
– Dividenden aus Aktien im Streubesitz (weil keine Beteiligungshöhe von 10 % erreicht) sowie andere Finanzprodukte wie Derivate, CFDs, Optionen, Cryptos & Co. unterliegen ganz normal der 30%-Besteuerung aus Köperschafts- und Gewerbesteuer
– Alle Verluste und sämtliche Ausgaben der GmbH können von den Erlösen abgezogen werden und versteuert wird nur der Gewinn der GmbH zum JahresendeDeshalb macht es auch Sinn alles über die GmbH laufen zu lassen und am besten noch eine Immobilien-GmbH dazu zu nehmen, sodass ich am Ende für einen Großteil auf nur 15% Maximalbesteuerung komme. 👍
-
0 CreditsOption-Rookie
Hallo zusammen,
ist vielleicht etwas Off-Topic aber meines Wissens greift bei reinen Stillhaltergeschäften (Short Puts, Short Calls. Keine Kombistrategien!) die Verlustverrechnung (20K) nicht, solange es keinen Barausgleich gibt (siehe hierzu https://trading-steuerberatung.de/barausgleich-bei-optionen-unbedingt-vermeiden/). Spricht man muss die Option immer ggf. auch mit Verlust zurückkaufen. So können alle Verluste (aus diesen Trades) gegengerechnet werden. Somit braucht man als Stillhalter nicht unbedingt eine Trading-GmbH, zumal diese bei Ride mit >1800€ gar nicht so günstig ist. Hier sollte das Konto schon etwas größer sein bzw. die Gewinne 5-stellig. Außerdem zahlt man in der GmbH ja tendentiell mehr Steuern für Optionen (~30%). Privat ~26%
Vorteile der GmbH schlagen wirklich durch, wenn man Kosten (wie z.B. das eigene Geschäftsführergehalt) vollständig gegenrechnen kann.
-
0 CreditsOption-Rookie
Die Steuern in der Trading-GmbH in Österreich betragen max. 21% ab 2023. In Deutschland max. 30% (bzw. 15% in Kombi mit der Immobilienholding). Der große Unterschied zur privaten Variante ist nur, dass du bei der GmbH den Gewinn versteuerst und nicht die Einnahmen. Da du sehr viele Kosten über die GmbH laufen lassen kannst, sinken deine Steuern erheblich und liegen weit unter den oben genannten Maximalwerten.
-
Melde dich an um zu antworten.